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Allgemeine Geschaeftsbedingungen - dietz-dietz - Fotografen - CH-6402 Merlischachen

Die Suche in der Datenbank, das Betrachten der Vorschaubilder und auch der Download von hochaufgeloesten druckbaren Dateien sind unentgeltlich. Um hochaufgeloeste Bilder zu empfangen, benoetigen Sie Benutzernamen und Passwort. Das Veroeffentlichen der Bilder ist nur gegen Honorar gestattet! Bitte lesen Sie deshalb aufmerksam die folgenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschaeftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von dietz-dietz durchgefuehrten Auftraege, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von dietz-dietz durch den Kunden, spaetestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veroeffentlichung.

3. dietz-dietz haftet nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veroeffentlichung in bestimmten Zusammenhaengen nicht einverstanden ist. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veroeffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von dietz-dietz schriftlich zugesichert wird. dietz-dietz übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung des Bildmaterials. Der Kunde ist dafuer verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persoenlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde traegt auch die alleinige Verantwortung für die Bedeutung.

4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklaeren. Abweichenden Geschaeftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschaeftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gueltigkeit, es sei denn, dass dietz-dietz diese schriftlich anerkennt.

5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschaeftsbeziehung auch ohne ausdrueckliche Einbeziehung auch für alle zukuenftigen Auftraege, Angebote, Lieferungen und Leistungen von dietz-dietz.

II. Bilddaten

1. Die AGB gelten für jegliche, dem Kunden gelieferte Bilddaten.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von dietz-dietz gelieferten Bilddaten um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschlaege oder Konzeptionen sind eigenstaendige Leistungen, die zu vergueten sind.

4. Die Bildrechte für gelieferte Bilddaten bleiben bei dietz-dietz. Sie duerfen nur fuer den vereinbarten Verwendungszweck eingesetzt werden. Sie duerfen nur fuer geschaeftsinterne Zwecke und technischen Verarbeitung weitergegeben und nicht an Dritte weiterverkauft werden.

5. Der Kunde darf die Bilddaten an Dritte nur zu geschaeftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsaetzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschliessliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder raeumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen muessen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht uebertragen fuer die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datentraeger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umstaenden der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist massgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), fuer das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfuegung gestellt worden ist.

4. Jede ueber Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfaeltigung, Verbreitung oder Veroeffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdruecklichen Zustimmung von dietz-dietz. Das gilt insbesondere fuer: - eine Zweitverwertung - Zweitveroeffentlichung, insbesondere in Sammelbaenden - produktbegleitenden Prospekten - bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Aenderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datentraegern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Traegermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, - jegliche Vervielfaeltigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder aehnlichen Datentraegern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datentraegern, die zur oeffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veraenderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschuetzten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von dietzdietz und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeraeumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu uebertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von dietz-dietz vorgegebenen Urhebervermerks Foto: www.dietz.ch

IV. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonoraruebersicht der SAB - Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive. Das Honorar versteht sich zuzueglich der jeweils gueltigen Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt nur fuer die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemaess Ziff.III 3. oder

2. AGB. Soll das Honorar auch fuer eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemaess IV. 1. AGB ist auch dann in voller Hoehe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veroeffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Praesentationszwecke faellt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens CHF 50,-- pro Aufnahme an.

5. Das Honorar ist spätestens binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 8 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

V. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von dietz-dietz erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist fuer jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Hoehe des fuenffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaeltlich weitergehender Schadensersatzansprueche.

2. Bei unterlassenem, unvollstaendigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfaehigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Hoehe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Hoehe von 50%  des Nutzungshonorars zu zahlen.

4. Durch diese Zahlungen gemaess Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begruendet.

VI.

1. Es gilt das Recht der Schweiz als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB beruehrt nicht die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungueltige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am naechsten kommt.

4. Erfuellungsort und Gerichtsstand ist CH-6402 Kuessnacht (Schweiz)
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